Die von PK Bönner verdrängte Kommissarin erhielt eine nur wenige Kilometer entfernt angesiedelte und gleichwertig besoldete Stelle und soll das Ganze daher ohne schwerere seelische Schäden überstanden haben. PK Bönner hatte mir schon im April 2009 von der Überzeugungskraft anwaltlicher Briefe erzählt und mir empfohlen es ihm gleich zu tun. Ich folgte seiner Empfehlung damals nicht. Mir war eine Gruppenleiterstelle einfach nicht so wichtig. Ich hatte dienstlich eh was anderes vor. Warum sollte ich jemanden eine Stelle wegnehmen die ich eigentlich nicht wollte? Dachte ich damals.
Jedenfalls vermutete ich Frau Dr. März würde zur gleichen Vorgehensweise raten, sie schrieb einen Brief und ich setzte meine Unterschrift darunter. Ich fragte sogar, ohne den Grund zu nennen, explizit nach ob dies nicht ratsam sei. Woraufhin sie meinte, das könne ich schon selber. Wenn sie sich da mal nicht täuschte.
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Bevor ich den von Frau Dr. März empfohlenen Brief schrieb wollte ich meine Personalakte einsehen. Da ich trotz meiner intellektuellen Defizite, wenn auch mit Mühe, in der Lage war ein Telefon zu bedienen, konnte ich bei der Auszubildenden Frau Hummel einen Termin für den 14. Juli vereinbaren.
Problematischer war mein Ansinnen etwas über den Verfahrensstand zu erfahren. Frau Hummel gab an, diesbezüglich von nichts zu wissen. Versprach jedoch sich im Sachbereich danach zu erkundigen und dann zurückzurufen. Beim Rückruf teilte sie mit, niemand im Sachbereich Personal habe irgendetwas von einer Entlassung oder Probezeitverlängerung gehört. Sie habe sogar das Postverzeichnis, in dem alle erhaltenen oder versandten Schreiben mit Datum des Ein- oder Ausgangs, Absender beziehungsweise Empfänger und Betreff festgehalten würden, geprüft und kein Schreiben, in dem es um eine Entlassung oder Probezeitverlängerung ging, gefunden. Im fraglichen Zeitraum sei überhaupt kein Schreiben von POR Fahle oder der BPOLI S verzeichnet. Da das Postverzeichnis überaus gewissenhaft geführt wurde könne daher auch keins eingegangen sein.
Den Einwand, ORR Strumpf habe den Empfang gegenüber dem Personalrat bestätigt konterte sie mit dem Vorschlag, dann solle ich eben ORR Strumpf fragen. Gar keine schlechte Idee. Leider war sie nicht so schnell nicht umsetzbar. ORR Strumpf befand sich nämlich, laut Auskunft von Frau Hummel, nicht im Haus und war auch sonst nicht erreichbar. Egal, ich würde ohnehin bald persönlich vorbeischauen. Die Schwierigkeiten etwas über Verbleib oder Inhalt des Schreibens zu erfahren brachten ihm aber den Beinamen „Phantomschreiben“ ein. Denn alles in allem stand sogar seine Existenz in Frage. Hatte PK Stumm mich, oder ORR Strumpf ihn, angelogen? Hatten beide gelogen oder war es tatsächlich ein Fehler im sonst fehlerfreien Postverzeichnis?
Alles kaum vorstellbar. Ein Oberregierungsrat wie ORR Strumpf würde doch nicht lügen. Genau so wenig der Personalrat PK Stumm. Womit klar ist wo der Grund für das Missverständnis zu suchen war, nämlich bei mir. Ganz offensichtlich fantasierte ich wieder und unterstellte anderen, sie hätten Angaben gemacht die sie nicht gemacht hatten. Das hatte ich ja schon am 29. Mai getan, als ich behauptete PK Stumm habe angegeben mich verteidigt zu haben. Zum Glück war damals PHK Kauf anwesend um diese, jeglicher Grundlage entbehrende, Aussage zurückzuweisen. Was beim Telefonat mit Frau Hummel leider nicht der Fall war. Außer er stand zufällig neben ihr. Was eher unwahrscheinlich ist. Wäre er dort gewesen, ich bin sicher er hätte erneut unverzüglich interveniert und die Ehre des Personalrats gegen meine unerhörten Lügengeschichten verteidigt. Zumindest hatte ich gegenüber der Auszubildenden allgemein vom Personalrat gesprochen und keine einzelne Person in den Dreck gezogen. Trotzdem bleibt mein Verhalten unentschuldbar.
Aber möglicherweise war die Erklärung, für meine wirren Fragen nach dem Phantomschreiben, doch nicht so einfach. Ich wagte es kaum für möglich zu halten, aber lag der Irrtum gar nicht bei mir? Schließlich bildete ich mir ein, PK Stumm habe mir per Email vom Phantomschreiben berichtet. Und tatsächlich fand ich in meinem Posteingang eine Email vom 29 Juni, aus der eindeutig hervorging, POR Fahle habe dem Sachbereich Personal ein Schreiben geschickt und der es an das Justitiariat weitergeben.
Irgendwas konnte da nicht stimmen. Hatte etwa jemand PK Stumms Email-Account gehackt und die Nachricht dann verschickt? Für einen Moment schien mir das die wahrscheinlichste Erklärung zu sein. Nur, wer sollte so etwas tun? Unter allen Beteiligten, wenn nicht gar in der ganzen Bundespolizei, gab es nur eine Person die zu einer solch niederträchtigen, geradezu kriminellen, Tat im Stande war. Nämlich mich. Insofern, als dass ich über die nötige Bösartigkeit dafür verfügte. Gleichzeitig war ich aufgrund mangelnden Intelligenz technisch überhaupt nicht in der Lage einen Email-Account zu hacken.
In Anbetracht dessen reifte in mir die Erkenntnis, die Email würde tatsächlich von PK Stumm stammen und ich hatte sie nicht richtig verstanden. Er war davon ausgegangen mit einem normal intelligenten Menschen zu kommunizieren und wollte etwas ganz anderes ausdrücken. Jeder andere Bundespolizist hätte das sofort kapiert. Meine Unfähigkeit dazu bestätigte die Einschätzung, ich sei schlicht und einfach zu dumm für die Bundespolizei. Meine Defizite im Verstehen einfacher Texte gingen so weit, dass ich selbst nach mehrfachem erneutem Lesen der Email nicht kapierte was er mit ihr tatsächlich ausdrückte. Um ehrlich zu sein verstehe ich es bis heute nicht. Selbst in meinem Bekanntenkreis konnte mir niemand sagen was die Email tatsächlich mitteilen sollte. Was nicht allzu verwunderlich ist. Bekanntlich gesellt sich gleich und gleich ja gern. Weshalb die Meisten in meinem Umfeld ähnliche intellektuelle Mängel haben dürften wie ich. Zumindest hatte ich jetzt einen Termin für die Einsicht der Personalakte.
Die BPOLD Stuttgart befand sich nicht wie der Name vermuten lässt in Stuttgart, sondern in Böblingen. Dieses geniale Täuschungsmanöver diente dazu gegnerischen Geheimdiensten oder Terroristen Spionageaktionen oder Anschläge zu erschweren. Eine tragende Säule der inneren Sicherheit wie die BPOLD S musste bei so was immer auf der Hut sein. Während also mögliche Spione, Saboteure oder Terroristen verzweifelt in Stuttgart nach der BPOLD S suchten konnten die dort tätigen Kapazitäten in aller Ruhe und zum Wohle von uns allen ihrer segensreichen Tätigkeit nachgehen.
Tatsächlich habe ich keine Ahnung warum die BPOLD S nicht nach ihrem Sitz Bundespolizeidirektion Böblingen hieß. Jedoch war schon eines der durch die BPOLD S ersetzten Bundespolizeiämter nach Stuttgart benannt obwohl es seinen Sitz in Böblingen hatte. Eventuell war für einen Entscheidungsträger Böblingen einfach zu klein und unbedeutend, weshalb auf das nahe Stuttgart zurückgegriffen wurde. Allerdings hatte dieser Entscheidungsträger dann bei der Namensgebung anderer Direktionen nicht aufgepasst oder nichts zu entscheiden gehabt. Jedenfalls waren Pirna und Sankt Augustin nicht größer oder bekannter als Böblingen. Trotzdem waren die dort ansässigen Direktionen nach ihnen und nicht nach den nahen Großstädten Dresden, Bonn oder Köln benannt. Also doch zum Schutz vor Spionen und Terroristen? So oder so unterstreicht schon die Namenswahl die absolute Ausnahmestellung welche die BPOLD S in der deutschen Sicherheitsarchitektur einnahm.
Ich hatte daher keine Wahl als am 14. Juli einen Dienstwagen zu nehmen und nach Böblingen zu fahren. Zwar hätte ich theoretisch kostenlos S-Bahnen und Zügen nutzen und dem Dienstherrn so die Benzinkosten sparen können. Dazu hätte ich mich aber uniformiert in der Öffentlichkeit zeigen müssen. Da ich faul und dumm war wollte ich dieses Risiko nicht eingehen. Schließlich hätten mitfahrende Bürger meine charakterlichen Mängel bemerken, mich als Bundespolizisten identifizieren und dann ein völlig falsches, weil negatives, Bild von der BPOL kriegen können. Das zu vermeiden musste der BPOL die Fahrtkosten schon wert sein.
Damit ich die Personalakte nicht veränderte erfolgte die Einsichtnahme unter Aufsicht einer Angehörigen des Sachbereichs Personal. Der Inhalt der Akte überraschte mich schon etwas. Vor allem weil ich mich nie damit beschäftigt hatte was in ihr so alles gesammelt wurde. Die Akte umfasste meine Bewerbung beim Bundesgrenzschutz 2002 samt Schulzeugnissen und dokumentierte von da an meinen dienstlichen Werdegang inklusive jedes Arztbesuchs und jeder Krankschreibung. Sie enthielt Originale oder Kopien von allen möglichen