Da sich die Versicherungsunternehmen bei einer Direktversicherung an den Zahlen der DAV orientieren, wird der angenommene durchschnittliche Zahlbetrag von 30.000 Euro wie im Beispiel »Kapitalauszahlung« bei Männern mindestens auf 24 Jahre gleich 288 Monate verteilt, bei Frauen auf 27 Jahre gleich 324 Monate.
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. Ein heute 67-jähriger Mann beispielsweise kommt dabei auf ein prognostiziertes Alter von 85,5 Jahren, eine 67-jährige Frau auf 88,3 Jahre.
Alt zu werden, ist positiv. Das heißt aber auch, die monatliche Rente liegt dann im besten Fall bei Männern bei 104 Euro (30.000 geteilt durch 288) und bei Frauen (30.000 geteilt durch 324) bei 92 Euro. Im »schlechtesten« Fall – also wenn Sie länger leben – kann es sogar noch weniger sein.
Mit einer Monatsrente aus der betrieblichen Altersvorsorge von 104 oder gar nur 92 Euro fallen Sie unter die Freigrenze von 164,50 Euro und zahlen damit auch keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes
Prinzipiell funktioniert die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ähnlich wie eine Direktversicherung. Sie können sich aber entscheiden zwischen einer
Kapitalauszahlung,
einer lebenslangen Betriebsrente oder
einer Teilauszahlung in Kombination mit einer monatlichen Betriebsrente.
Die meisten der Bediensteten des öffentlichen Dienstes sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert oder beziehen eine Rente. Die VBL hat nach eigenen Angaben 4,9 Millionen Versicherte und 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner; mehr als 5300 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nutzen die VBL. Für VBL-Versicherte ist es vergleichsweise einfach, ihre Betriebsrente zu berechnen – die VBL bietet dafür einen Online-Betriebsrentenrechner an unter: www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner
.
Der Rechner fragt
Geburtsdatum
Rentenbeginn
Versorgungspunkte
Entgelt
ab und berechnet dann die Betriebsrente.
In puncto Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind Angestellte des öffentlichen Dienstes gleichgestellt mit Direktversicherten, das heißt, sie zahlen ebenfalls die vollen Beiträge: Mehr dazu lesen Sie in diesem Kapitel im Abschnitt »Direktversicherung«.
Direktzusage
Die Direktzusage oder Pensionszusage ist das, was die meisten im Allgemeinen unter Betriebs- oder Werksrente verstehen. Viele Unternehmen zahlen ihren Beschäftigten eine Betriebsrente – und zwar direkt, ohne eine Versicherung zwischenzuschalten. Die Betriebsrente wird durch den Arbeitgeber finanziert. Der muss dafür Rückstellungen in seiner Bilanz bilden, um später die Betriebsrentner bezahlen zu können. Die Betriebsrente ist eine freiwillige Zusatzrente.
Während der Beschäftigung sind Beiträge in die Betriebsrente, sprich Direktzusage,
steuerfrei.
Sie sind auch bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. 2021 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 85.200 Euro Jahresgehalt (West) und 80.400 Euro Jahresgehalt (Ost).
In der Rentenphase allerdings zahlt die Betriebsrentnerin oder der Betriebsrentner Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Direktzusage kompakt
Bei einer Direktzusage zahlt der Arbeitgeber die Rente direkt an Sie aus. Falls das Unternehmen, sprich Ihr ehemaliger Arbeitgeber, Insolvenz anmelden muss, müssen Sie nicht um Ihre Rente fürchten, denn dann tritt der Pensions-Sicherungs-Verein ein und zahlt die Betriebsrente.
www.psvag.de
.
Höhe der Direktzusage
Die Höhe der Betriebsrente aus einer Direktzusage ist in der Regel abhängig von
der Dauer der Betriebszugehörigkeit und
der Höhe des Einkommens.
Ferner kommt es darauf an,