Business Crime – Skandale mit System. Herbert Storn. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Herbert Storn
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Изобразительное искусство, фотография
Год издания: 0
isbn: 9783963178467
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Eichel von April 1991 bis Oktober 1994. Die Grünen haben das hessische Umweltministerium seit den 80er Jahren bis heute insgesamt rund 17 Jahre geleitet. Daraus lassen sich schon Rückschlüsse auf die Durchsetzungsfähigkeit von Umweltschutzbelangen einer grünen Partei ableiten. Die positiven Seiten sind in der Regel bekannt, weil in der Politik Erfolge zählen. Dazu gehört in Hessen mit Sicherheit die Schließung der Hanauer Nuklearbetriebe.

      Genauso wichtig aber ist die ehrliche Aufarbeitung von Misserfolgen und Fehlern!

      Und zu diesen gehört eine sorgfältige Analyse der Durchsetzungsbedingungen zwischen Staat oder Kommunen und Unternehmen, besonders, wenn sie, wie K+S, in ihrem Tätigkeitsfeld weltweite Spitzenpositionen innehaben, also ›global player‹ sind.

      Und für diese gehörte ›Ökodumping‹ immer schon zum Geschäftsmodell. Während die Gewinne zu den Aktionären fließen, werden die Kosten für die Schäden vergesellschaftet. Und zwar solange, wie es nur irgend geht.

      Geldwäsche und kriminelle Immobilienwirtschaft – ein etwas anderer Schadensvergleich

      Der EU-Abgeordnete der Grünen und Finanzexperte Sven Giegold geht nach seriösen Schätzungen von Geldwäsche im Umfang von rund 100 Milliarden Euro jährlich allein in Deutschland aus.

      Dass Geldwäsche über Restaurants läuft, die von kriminellen Organisationen dafür benutzt werden, ist seit Jahrzehnten im öffentlichen Bewusstsein. Weniger bekannt ist die Anlage krimineller Gelder im Immobiliensektor, insbesondere seit der Phase der Nullzinspolitik, durch die Immobilien wegen der enormen Nachfrage nochmals im Wert gesteigert worden sind.

      »Der deutsche Immobiliensektor wird zunehmend zum Ziel milliardenschwerer Geldwäsche. Am 7. Dezember 2018 wurden in Berlin die Ergebnisse einer von Transparency International herausgegebenen und von Markus Henn, Finanzexperte der Entwicklungsorganisation WEED, verfassten Studie vorgestellt. Danach werden verstärkt aus dem Ausland stammende Gelder, deren Herkunft unklar ist bzw. auf kriminelle Handlungen zurückgeht, im deutschen Immobilienmarkt investiert. Allein im Jahr 2017 sollen es über 30 Milliarden Euro gewesen sein, sodass 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Gelder inzwischen in den Erwerb von Immobilien fließen.« (BIG Business Crime Extra 2019)

      Im selben und letzten Printheft von BIG Business Crime nimmt Joachim Maiworm diesen Faden auf, kommt aber zu einer bemerkenswerten Schlussfolgerung, die schon im zweiten Teil der Überschrift angedeutet ist: Geldwäsche im Immobiliensektor – Staat und Wirtschaft als Koproduzenten der Kriminalität.15

      Die veröffentlichte Meinung lenke mit dem Fokus auf das schmutzige Geld davon ab, dass legale Geschäfte auch im Immobilienbereich weitaus größere gesellschaftliche Schäden anrichteten als kriminelle Aktivitäten.

      Dazu gehört, dass letztlich die Mieter die Spekulationskosten bezahlen, so sie denn überhaupt noch angemessenen Wohnraum bekommen können. Von daher erklärt sich auch das erfolgreiche Volksbegehren in Berlin vom 26.9.2021, mit dem der Berliner Senat aufgefordert wird, »alle Maßnahmen einzuleiten«, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten.16

      Zu den schädlichen Folgen gehört aber auch, dass zunehmend Grundstücke für öffentlichen Bedarf wie Schulen, Kitas oder auch öffentlich geförderte Wohnungen fehlen.

      Wenn aber legale Geschäfte größere Schäden anrichten als kriminelle, dann sollte die gesamte Öffentlichkeit eines Gemeinwesens nicht nur hellhörig werden, sondern gewaltig Alarm schlagen!

      Leider ist das Gegenteil der Fall: Mit der Ethnisierung der Kriminalität werde von der Mitwirkung des deutschen Staates abgelenkt, sagt Maiworm. »Die Geldwäsche ist mit den Geschäftsinteressen der legalen Wirtschaft so eng verwoben, dass sich die Grauzone zwischen legalem und illegalem wirtschaftlichem Handeln stetig vergrößert und eine Grenzziehung kaum möglich erscheint.«

      Wenn aber diese Grenzziehung derart schwierig wird, ist sie über Gesetze allein auch kaum zu bewältigen, sondern über eine Verständigung darüber, welche Wirtschaftsverfassung den Bedürfnissen der Menschen am besten gerecht wird. Dazu gehört auch eine Verständigung darüber, ob (nicht vermehrbarer) Grund und Boden tatsächlich wie eine Handelsware fungieren soll oder nicht vielmehr in die Hand des Staates und der Kommunen gehört. Nur dann kann über die Verwendung prinzipiell demokratisch entschieden werden. Des Weiteren könnte so die zur Zeit absolute Intransparenz auf dem Immobiliensektor überwunden werden.

      Cum-Ex/Cum-Cum – ein Stück aus dem Tollhaus

      Cum-Ex-Geschäfte sind Aktiendeals, bei denen der Staat massiv betrogen wurde. Dabei geht es um die Erstattungen für die von Banken eingezogene Quellensteuer, auf die ausländische Aktieninhaber entweder keinen Anspruch hatten oder um Steuerrückforderungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Privatpersonen holten sich so durch kurzfristige Aktienverkäufe und Ankäufe rund um den Dividendenstichtag (Dividende mit = Cum bzw. ohne = Ex Dividendenberechtigung) Steuergelder, die ihnen ohne diesen Deal nicht zustanden. Privatpersonen, Firmen und Banken holten sich im Zusammenspiel vom Staat einmal bezahlte Steuer auf Dividenden aber nicht nur einmal, sondern auch mehrfach zurück.

      Es handelt sich hier um ein besonders dreistes Stück Wirtschaftskriminalität, gleichfalls ein äußerst verwirrrendes, weil es alle Register der Verschleierung zieht. Schon dass Verkäufe von Aktien möglich sind, ohne dass man Aktien besitzt, leuchtet Laien kaum ein. Solche sogenannten Leerverkäufe sind aber üblicher Bestandteil im Aktiengeschäft. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, den gesetzlichen Rahmen enger zu ziehen als es möglich wäre. Die Frage stellt sich natürlich: Warum?

      Christoph Spengel, Steuerprofessor an der Universität Mannheim, bezifferte die Schäden für den deutschen Fiskus allein für die Jahre 2001 bis 2016 auf mindestens 31,8 Milliarden Euro. Für Frankreich kommen mindestens 17 Milliarden, bei Italien 4,5 Milliarden, für Dänemark 1,7 Milliarden und bei Belgien 201 Millionen Euro dazu. Für die anderen betroffenen Länder liegen keine offiziellen Zahlen oder belastbaren Marktdaten vor.

      Spengel bezeichnete die Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte 2018 als »den größten Steuerraub in der Geschichte Europas«.17

      Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte sind bereits seit 2014 ausführlich dokumentiert, deutsche Behörden wussten aber bereits seit 1992 (!), also 22 Jahre zuvor, dass Banken und Privatpersonen mit den Cum-Ex-Geschäften den Fiskus schädigen. Erst 2016, also nach insgesamt 24 Jahren, gab es dann eine Gesetzesänderung, die versuchen sollte, Cum-Cum-Geschäfte generell zu verhindern. Recherchen ergaben jedoch, dass die Geschäfte vermutlich bis Oktober 2018 und womöglich noch länger weiterliefen.

      Wenn es Jahrzehnte dauert, bis staatliche Organe es nicht mehr vermeiden können, auf illegale Geschäfte mit Strafverfolgung zu reagieren, dann sagt das viel über die staatlichen Organe!

      Die Vermutung liegt nahe, dass hier mehr dahintersteckt als Unfähigkeit bzw. Staatsversagen.

      Die NGO »Bürgerbewegung Finanzwende« berichtet im April 2021, dass erst im März 2020 der erste strafrechtliche Cum-Ex-Prozess mit zwei Verurteilungen endete. Der zweite strafrechtliche Prozess habe im Herbst 2020 begonnen.

      Mit diesem Thema befasste sich auch das BCC-Info 1/2017 unter dem Titel The great Cum/Ex-Swindle. Der Autor Benedict Ugarte Chacón, Politikwissenschaftler und Mitarbeiter der Linken Bundestagsfraktion, weist ebenfalls darauf hin, dass die damalige Landeszentralbank Hessen bereits 1992 in ihrem »Frankfurter Finanzmarktbericht« unter dem Titel Dividendenstripping im Zwielicht auf die Gefahr aufmerksam gemacht hatte. Er schildert das Zusammenwirken von reichen Geldanlegern, Banken, Beraterund Rechtsanwaltskonzernen, stellt aber fest:

      »Bei aller Dreistigkeit, die man Banken, Investoren und Beratern im Zusammenhang mit den Cum-Cum-/Cum-Ex-Deals zu recht vorwerfen mag – die Hauptverantwortung für den Steuerschaden tragen die staatlichen Institutionen, die jahrelang nicht verstanden haben, was diese Geschäfte anrichten…«18

      Aber