BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil. Harm Peter Westermann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Harm Peter Westermann
Издательство: Bookwire
Серия: Schwerpunkte Pflichtfach
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811453562
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in ein Rückabwicklungsverhältnis (§ 355)

       b)Einzelheiten der Rückabwicklung bei FAV und AGV (§ 357)

       c)Einzelheiten der Rückabwicklung bei anderen Vertragstypen (§§ 357a-357d)

       6.Verbundene und zusammenhängende Verträge (§§ 358-360)

       a)Regelungszweck und Systematik

       b)Mit dem widerrufenen Vertrag verbundene Verträge (§§ 358-359)

       c)Zusammenhängende Verträge (§ 360)

       7.Treu und Glauben im Widerrufsrecht

       VII.Besonderheiten bei der Klauselkontrolle (§ 310 Abs. 3)

       1.Fiktion der Stellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Unternehmer (§ 310 Abs. 3 Nr 1)

       2.Klauseln, die zur einmaligen Verwendung bestimmt sind (§ 310 Abs. 3 Nr 2)

       3.Begleitumstände des Vertragsschlusses bei der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2

       VIII.Lösung Fall 54

       § 15Haftung aus geschäftlichem Kontakt (culpa in contrahendo)

       I.Die Grundlagen des Rechtsinstituts

       1.Entstehung und Problematik

       2.Dogmatische Einordnung

       3.Grundsätzliches zu Pflichten und Haftung

       II.Die Haftungsvoraussetzungen im Einzelnen

       1.Die gesetzlich geregelten Fälle

       a)Aufnahme von Vertragsverhandlungen

       b)Vertragsanbahnung

       c)Ähnliche geschäftliche Kontakte

       d)Einbeziehung „vertragsfremder“ Dritter

       2.Pflichtwidrigkeit und Verschulden

       3.Schaden und Schutzbereiche

       III.Rechtsfolgen der schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Pflichten

       1.Allgemeines

       2.Vertrauens- und Nichterfüllungsschaden

       3.Schadensersatzformen

       4.Mitverschulden

       IV.Das Verhältnis zu anderen Regelungskomplexen

       1.Willensmängel

       2.Gewährleistung

       3.Verletzung vertraglicher Schutzpflichten

       4.Verhältnis zum Minderjährigenschutz

       V.Lösung Fall 58

       § 16Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

       I.Die Entwicklung des Rechtsinstituts

       II.Der Tatbestand der Geschäftsgrundlagestörung

       III.Die Störung der Geschäftsgrundlage im Einzelnen

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