Allgemeine Staatslehre. Alexander Thiele. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Alexander Thiele
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Социология
Год издания: 0
isbn: 9783846353813
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Allgemeine Staatslehre, S. 36.

       73

      R. Herzog, Allgemeine Staatslehre, S. 37.

       74

      H. Heller, Staatslehre, 2. Auflage, S. 27.

       75

      Vgl. auch G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 23: „In solcher zeitlichen und räumlichen Beschränkung der Aufgabe liegt aber keineswegs eine Unvollkommenheit oder wenigstens eine größere als in allen auf historischem Boden erwachsenen Disziplinen.“

       76

      M. Kriele, Einführung in die Staatslehre, S. 1f.

       77

      Vgl. auch P. Mastronardi, Verfassungslehre, Rn. 173f.

       78

      Vgl. Economist Intelligence Unit, Democracy Index 2018, Me too?“, 2019.

       79

      Vgl. auch R.M. MacIver, The Modern State, S. 343: „Democracy, it is true, is a matter of degree, and lines are hard to draw here as elsewhere.“

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      Georgien befindet sich gewissermaßen auf halber Strecke zwischen autoritärem Regime und Demokratie.

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      Hongkong wird man zwar (noch) dazu zählen können, es gehört formal aber zur Volksrepublik China und ist daher nicht in diese Liste aufgenommen worden.

       82

      R.M. MacIver, The Modern State, S. 351.

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      J.-W. Müller, Furcht und Freiheit, S. 126.

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      Vgl. C. Möllers/L. Schneider, Demokratiesicherung in der Europäischen Union, S. 1: „Fast scheint es, als ginge eine Ära zu Ende.“ Siehe dazu auch A. Thiele (Hrsg.), Legitimität in unsicheren Zeiten. Der demokratische Verfassungsstaat in der Krise?, 2019. Relativierend indes H. Richter, Moderne Wahlen, S. 571: „Missverstehen die Untergangsgesänge auf die Demokratie, die Postdemokraten und andere Vertreter einer reinen Lehre anstimmen, nicht schlicht den (notwendig) fiktionalen Charakter der Demokratie?“ Daran ist richtig, dass die Bewertung des Zustands der Demokratie nicht von einem idealisierten, sondern stets von einem realistischen Referenzmodell ausgehen sollte. Auch dann zeigen sich meiner Ansicht nach aber gewisse Krisensymptome, vgl. A. Thiele, Verlustdemokratie, S. 31ff.

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      Allgemein zum Populismus J.-W. Müller, Was ist Populismus?, 2016.

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      Dazu allgemein S. van Dyk/S. Graefe, Wer ist schuld am Rechtspopulismus?, Leviathan 47 (2019), 405ff. sowie J. Zielonka, Counterrevolution. Liberal Europe in Retreat, 2018. Speziell zu Ungarn und Polen siehe T. Drinóczi/A. Bień-Kacała, Illiberal Constitutionalism: The Case of Hungary and Poland, German Law Journal 20 (2019), 1140ff.

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      Dazu ausführlich auch A. Thiele, Verlustdemokratie, 2. Auflage 2018. Siehe auch M. Nussbaum, Königreich der Angst, 2019.

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      H.A. Winkler, Zerbricht der Westen?, S. 403.

       89

      Vgl. auch A. Reckwitz, Das Ende der Illusionen, S. 239.

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      Siehe dazu etwa den von H. Geiselberger herausgegebenen Band „Die große Regression“ (2. Auflage 2017); E. Hillebrand (Hrsg.), Rechtpopulismus in Europa, 2017; Y. Mounk, Der Zerfall der Demokratie, 2018; S. Levitsky/D. Ziblatt, How Democracies Die, 2018; Z. Bauman, Retrotopia, 2017; C. Koppetsch, Die Gesellschaft des Zorns, 2019; A. Thiele (Hrsg.), Legitimität in unsicheren Zeiten, 2019. Dazu auch U. Volkmann: Krise der konstitutionellen Demokratie?, Der Staat 58 (2019), 643ff.

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      M.G. Schmidt, Über die Demokratie in Europa, ZSE 2017, 529 (548).

       92

      P. Manow, Die politische Ökonomie des Populismus, 2018.

       93

      R. Herzog, Allgemeine Staatslehre, S. 36f. Zu weit daher C. Starck, Allgemeine Staatslehre in Zeiten der Europäischen Union, in: ders. (Hrsg.), Woher kommt das Recht, S. 353 (354) und auch P. Mastronardi, Verfassungslehre, Rn. 128.

       94

      Dazu G. Balandier, Politische Anthropologie, 1976.

       95

      Siehe zuletzt etwa auch A. Mittnik et. al., Kinship-based social inequality in Bronze Age Europe, Science 2019, 1ff.

       96

      M. Kriele, Einführung in die Allgemeine Staatslehre, S. 5.

       97

      H. Heller, Staatslehre, 2. Auflage, S. 3.

       98

      G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 22.

       99

      So H.H. von Arnim, Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, S. 1.

       100

      C. Möllers, Der vermisste Leviathan, S. 116.

       101

      Beispielhaft sei auf Großbritannien und Deutschland verwiesen, die zwar beide parlamentarische Regierungssysteme sind, in ihrer politischen Ordnung und Kultur aber