Völkerrecht. Oliver Diggelmann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Oliver Diggelmann
Издательство: Bookwire
Серия: KONTEXT / Reihe zu staatspolitischen Themen
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 9783039199402
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      Inhalt

       Unbehagen

       Teil 1 Entstehung und Entwicklung

       Frühe Neuzeit

       Herauswachsen aus mittelalterlichen Strukturen

       Souveränität, Mächtegleichgewicht, Kolonisierung

       Seitenblick: Alte Eidgenossenschaft

       19. Jahrhundert und Erster Weltkrieg

       Stabilisierung durch Völkerrecht

       Wachstum und internationale Organisationen

       Seitenblick: Schweiz im 19. Jahrhundert

       Völkerbundära und Zweiter Weltkrieg

       Kollektivierung der Friedensfrage

       Konfliktvermeidung und Kriegsächtung

       Seitenblick: Schweiz in der Völkerbundära

       Ära der Vereinten Nationen

       Kalter Krieg und Entkolonisierung

       Globalisierung und neue Gewaltformen

       Seitenblick: Schweiz in der UNO-Ära

       Teil 2 Völkerrecht als Rechtsordnung

       Unschärfen beim Rechtsbegriff

       Weshalb «Geltungstheorien»?

       Unschärfen und Völkerrechtsquellen

       Völkerrechtstheorie: Suche nach Halt

       Teilnehmer des Völkerrechts

       Subjektstatus und Legitimität

       Subjektivität einzelner internationaler Akteure

       Schweiz als Heimat von Völkerrechtsteilnehmern

       Durchsetzung

       Zentralisierung und Selbsthilfe

       Gegenmassnahmen und Repressalienverbote

       Schweiz und Selbsthilfe

       Völkerrecht und innerstaatliches Recht

       Anspruchsvolle «Verzahnungsfrage»

       Schweiz: Flexibler Monismus

       Zur Suche nach Antworten

       Was bleibt?

       Anhang

      Unbehagen

      Was bedeutet es für das Völkerrecht, dass Russland im März 2014 die Krim annektiert hat? Wie ist es mit unseren Vorstellungen einer Rechtsordnung zu vereinbaren, dass die USA nach der Bombardierung Belgrads im Kosovokrieg 1999 zwar an China Schadenersatz für die Beschädigung seiner Botschaft zahlten, nicht aber an andere Länder? Was sagt ein solcher Sachverhalt darüber aus, wie das Völkerrecht «funktioniert»? Was bedeutet es für dieses weiter, dass in Syrien seit 2011 ein Bürgerkrieg in Gang ist, dessen Opferzahl die halbe Million erreicht hat? Wie ist damit zu vereinbaren, dass die UNO sich am Weltgipfel der Staats- und Regierungschefs 2005 zu einem Konzept bekannt hat, das sich «Responsibility to Protect» nennt und den besseren Schutz des Einzelnen zum Zweck hat?

      Wenn Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtlern solche Fragen gestellt werden, gehen sie selten darauf ein. Manchmal wird auf den Ausnahmecharakter der Situation verwiesen und immer wieder pauschal auf den besonderen Charakter des Völkerrechts. Sehr oft werden im Gegenzug dessen Leistungen aufgezählt: die Fortschritte im Bereich Menschenrechte seit dem Zweiten Weltkrieg auf völkerrechtlicher Ebene; die Mechanismen der Konfliktentschärfung und -prävention, die auf globaler und regionaler Ebene entwickelt wurden, etwa im Rahmen des UNO-Peacekeeping; die Schaffung weltweiter und regionaler Regelwerke der Handelsderegulierung, insbesondere die WTO und die EU, die Freihandel ermöglichen und durch ökonomische Verflechtung indirekt ebenfalls zum Frieden beitragen. All dies ist richtig. Trotzdem befriedigen solche Antworten nicht. Ein Unbehagen bleibt.

      Das Prekäre des Völkerrechts wird zwar nicht geleugnet, doch es berührt das Selbstverständnis der Disziplin kaum mehr. Dass Laien manchmal den Eindruck gewinnen, das Völkerrecht sei eine Farce, etwa wenn Russland die Annexion der Krim mit dem Argument der Selbstverteidigung rechtfertigt, ficht die Disziplin nicht an. Lieber spricht man über die Erfolge und das, was einigermassen funktioniert. Dabei ist gerade der Blick von aussen besonders sensibel für das Prekäre. Wir wissen das aus unserem persönlichen Leben: Wer kennt sie etwa nicht, die Paare, die ihre Zweisamkeit zelebrieren, während der Dazugekommene sofort merkt, dass hier etwas brüchig ist?

      Dieses Buch will das Unbehagen ernst nehmen. Es will dabei helfen, das Völkerrecht in seinen Besonderheiten besser zu verstehen, und