der report
die macht ergreifung der brd
durch grund rechte beugung
die menschen rechte ...
sind seit anwendung dieses > macht er greifungs gesetzes
also dieses verfassungs widrigen ... so genannten
bundes verfassungs gerichts gesetzes
nicht ent sprechend den vor gaben ... des grund gesetzes
der brd .... ein klag bar
also un mittel bar geltend ... also ohne wenn und aber
und un ver äusserlich und un ver letzlich !
es greife also artikel 20 absatz 4 grund gesetz
da die verfassungs gemäse ordnung dauer haft beseitigt
da menschen ohne ein klag bare rechte
dieser wander heu schrecken plage
ohne jeden schutz aus ge liefert !
dies entspreche vor bildlich der meinung des bvfg
es gehe bei artikel 20 absatz 4 grund gesetz um >>>
" den grundsätzlichen Unterschied
zwischen einer intakten Ordnung in der im Einzelfalle
auch Verfassungswidrigkeiten vorkommen mögen
und einer Ordnung, in der die Staatsorgane
aus Nichtachtung von Gesetz und Recht die Verfassung,
das Volk und den Staat im ganzen verderben, "
da es keinen rechts behelf gebe gegen diese würde losigkeit
dieser staatlichen tyrannei > des arbeit er schaffens
also nicht nur dieser staatlichen zwangs arbeiten
sondern der ver nichtung allen lebens auf dieser welt !
da das klima schon kippend > dieser er zwungenen arbeit wegen
dieser an fachung dieser tierischen ein bildungs beschaffung
also dieser milliarden autos > dieser milliarden heizungen
dieser milliarden flüge nach nirgend wo hin
da nur der flucht vor der realität dienend
diese brd habe also total versagt
die würde des menschen zu achten und zu schützen
Artikel 1 grund gesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu
unverletzlichen und unveräusserlichen Menschenrechten
als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens
und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung
als unmittelbar geltendes Recht.
da sie diese ein deutige vor gabe nicht verwirkliche
also dass kein nach rangiges gesetz
diese menschen rechte nichtig machen könne !
also entsprechend >>>
Artikel 19 grund gesetz
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in
seinem Wesensgehalt angetastet werden.
warum dann ? § 93 bvfg gesetz
(1) Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats
zu erheben und zu begründen.
(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz
oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg
nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde
nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten
des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes
erhoben werden.
warum dann ? § 93a
(1) Die Verfassungsbeschwerde
bedarf der Annahme zur Entscheidung
warum dann ? § 93d
(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht
ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar.
Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde
bedarf keiner Begründung.
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