Zeuge und
Aussagepsychologie
von
Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln
2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage
eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Zeuge und Aussagepsychologie › Herausgeber
Praxis der Strafverteidigung |
Begründet von |
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008) |
Herausgegeben von |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin |
Schriftleitung |
Dr. Felix Ruhmannseder, Wien |
Zeuge und Aussagepsychologie › Autorin
Gabriele Jansen ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Köln
Kontakt: [email protected]
Impressum
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-5713-3
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6221/489-555
Telefax: +49 6221/489-410
(c) 2012 C.F. Müller, eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg
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Vorwort der Herausgeber
Es ist nahezu eine Binsenweisheit, dass der Zeugenbeweis das gebräuchlichste, aber auch das problematischste Beweismittel ist. Weniger ausgeprägt sind ein tieferes Wissen um die vielfältigen Gründe unrichtiger Zeugenaussagen und die Bereitschaft, diese bei der Würdigung von Zeugenaussagen in Rechnung zu stellen. Auf der Grundlage des Diktums von der Beweiswürdigung als „ureigener“ richterlicher Tätigkeit beherrschen bis heute alltagstheoretische Vorstellungen von der Glaubhaftigkeit bzw. Unglaubhaftigkeit einer Aussage die forensische Praxis. Das gilt selbst in den schwierigen Fällen beispielsweise des Wiedererkennens oder wenn Aussage gegen Aussage steht, bei denen das Bundesverfassungsgericht die Beachtung aussagepsychologischer Erfahrungsregeln für geboten erachtet.
Dem Strafverteidiger eröffnet die weitverbreitete Ignoranz dieser Erfahrungsregeln ein weites Betätigungsfeld, das er im Interesse seines Mandanten bestellen kann und auch muss. Es gehört zu den Pflichten eines Verteidigers, möglichen Fehlern in Zeugenaussagen nachzuspüren und diese im Rahmen des rechtlich Möglichen zu thematisieren. Gegebenenfalls muss er unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens hinwirken. Selbst wenn ein solches Gutachten vorliegt, kann sich der Verteidiger nicht zurücklehnen, sondern muss das Gutachten seinerseits auf mögliche Fehler hin, die nicht eben selten sind, kontrollieren.
Für all diese Bereiche einer verantwortungsvollen Verteidigungstätigkeit bietet das Buch von Gabriele Jansen, das jetzt in 2. Auflage vorliegt, ein einzigartiges, unverzichtbares Hilfsmittel. Ohne Übertreibung darf man sagen, dass es bereits die Erstauflage zu einem „Klassiker“ der Praxis der Strafverteidigung gebracht hat. Die Verfasserin, die als Strafverteidigerin mit besonders breiter Erfahrung im Bereich der Beurteilung von Zeugenaussagen hohes Ansehen genießt, hat es verstanden, die wichtigsten Erkenntnisse der modernen Aussagepsychologie in gut verständlicher Form aufzubereiten und auch für den nicht einschlägig ausgebildeten Praktiker handhabbar zu machen. In der 2. Auflage hat sie ihre Darstellung nicht nur auf den neuesten Stand gebracht und um zahlreiche Praxistipps ergänzt, beispielsweise in Form weiterer Checklisten, sondern den Text auch inhaltlich erweitert. So setzt sie sich beispielsweise mit der möglichen Einflussnahme von Opferhilfeeinrichtungen auf Zeugenaussagen gesondert auseinander.
Das Buch ist Ratgeber für die Praxis und zugleich Nachschlagewerk. Die vielfältigen gezielten Literaturhinweise nicht nur in den Fußnoten, sondern im laufenden Text, ermöglichen es dem interessierten Leser, sich rasch in Spezialmaterien einzuarbeiten und Forschungsergebnisse in die alltägliche Arbeit einzubringen. Die Verfasserin hat in bewunderungswürdiger Weise Pfade in den Dschungel der aussagepsychologischen Fachliteratur geschlagen, die es dem Benutzer ermöglichen, darauf zu wandeln und sich ihrer zu bedienen. Hinzu kommt die sorgfältige Analyse der gesamten einschlägigen Rechtsprechung. Jeder Strafverteidiger und jede Strafverteidigerin, aber auch alle anderen Akteure im Bereich der Strafrechtspflege werden aus der Lektüre des Buches großen Nutzen ziehen.
Mit dem Dank an die Verfasserin verbindet sich der Wunsch, dass der Neuauflage der ihr gebührende Erfolg beschieden sein möge.
November 2011
Passau Werner Beulke Berlin Alexander Ignor
Inhaltsverzeichnis