Verteidigung bei Korruptionsfällen
von
Prof. Dr. Klaus Bernsmann
Ruhr-Universität Bochum
und
Prof. Norbert Gatzweiler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln
unter Mitarbeit
von
Dr. Katharina Rausch
Rechtsanwältin in Köln
2., neu bearbeitete Auflage
eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Verteidigung bei Korruptionsfällen › Herausgeber
Praxis der Strafverteidigung |
Begründet von |
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008) |
Herausgegeben von |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin |
Schriftleitung |
Rechtsanwalt[1] Dr. Felix Ruhmannseder, Wien |
Anmerkungen
RAK OLG-Bezirk München
Verteidigung bei Korruptionsfällen › Autoren
Prof. Dr. Klaus Bernsmann ist Lehrstuhlinhaber für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität zu Bochum. Kontakt: [email protected]
Prof. Norbert Gatzweiler ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln und Honorarprofessor an der Universität zu Köln. Zudem war er langjähriger Mitherausgeber der Zeitschrift „Strafverteidigerforum“. Kontakt: [email protected]
Dr. Katharina Rausch ist Rechtsanwältin in Köln.
Impressum
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-4811-7
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6221/489-555
Telefax: +49 6221/489-410
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Vorwort der Herausgeber
Die Strafverfolgung wegen Korruptionsdelikten hat ungebrochen Konjunktur. Wie es scheint, hat sie seit dem Jahr, in dem der vorliegende Band das erste Mal erschienen ist, sogar noch zugenommen. Dazu dürften nicht zuletzt spektakuläre Verfahren im Zusammenhang mit großen Unternehmen beigetragen haben, bei denen es zu enormen Vermögensabschöpfungen gekommen ist, Strafverfolgung sich also für den Staat buchstäblich bezahlt gemacht hat. Die Motivation, gerade bei der Bekämpfung von Korruption einen Schwerpunkt der Strafverfolgung zu setzen, wurde dadurch gewiss nicht gedämpft.
Die Verteidigung hat bei (möglichen) Korruptionsfällen einen schweren Stand. Die Tatbestände sind denkbar weit gefasst, sie beanspruchen zum Teil Geltung weit über Deutschlands Grenzen hinaus. Die Rechtsprechung hat wenig zu ihrer Eingrenzung getan. Sie räumt dem Rechtsanwender einen erheblichen Spielraum ein und beschränkt sich häufig auf den bloßen Hinweis, die Umstände des Einzelfalls seien maßgeblich. Dass die zunehmende Kasuistik mehr Rechtssicherheit schafft, darf bezweifelt werden. Die Verteidigung steht oftmals vor der Aufgabe, ein faires Verfahren und sorgfältige Rechtsanwendung erst einmal einfordern zu müssen.
Hierfür leisten die Autoren mit dem jetzt in 2. Auflage vorliegenden Band weiterhin wertvolle und vielfältige, ja man darf sagen, unverzichtbare Hilfe. Seiner Bedeutung entsprechend nimmt die Darstellung des materiellen Korruptionsstrafrechts breiten Raum ein. Ohne vertiefte Kenntnisse, wie sie hier vermittelt werden, steht die Strafverteidigung von vornherein auf verlorenem Posten. Zudem ist aber auch eine souveräne Kenntnis der prozessualen Aspekte vonnöten, die gleichfalls ausführlich dargestellt werden.
Der Anspruch der Autoren, eine möglichst umfassende und zugleich anwendungsbezogene Darstellung zu bieten, wird unterstrichen durch den angesichts internationaler Vorgaben (EU-Bestechungsgesetz, Internationales Bestechungsgesetz) notwendigen Blick über die Grenzen, die Einbeziehung der strafrechtlichen Untreue (§ 266 StGB) als typisches Begleitdelikt sowie schließlich die Erörterung der (außer-)strafrechtlichen Nebenfolgen in Korruptionsfällen.
Wie schon die erste Auflage spiegelt auch die Neuauflage die langjährige wissenschaftliche und praktische Befassung der Autoren mit der Materie wider. Die bewährte Darstellung wurde durchweg aktualisiert und erweitert. Unverändert geblieben sind die kritische Haltung der Autoren gegenüber überbordender Kriminalisierung sowie ihre davon getragene Argumentationsfreudigkeit. Die engagierte Darstellung wird nicht müde, Schwächen und Unstimmigkeiten nicht zuletzt der Rechtsprechung aufzuzeigen. Sie bietet damit gerade der Strafverteidigung eine Fülle von Anregungen beim „Kampf ums Recht“. Aber auch Richter und Staatsanwälte können davon nur profitieren. Als gleichermaßen praxisorientierte und zugleich kritisch reflektierte Darstellung der Materie hat das Buch schwerlich Seinesgleichen.
Dafür gebührt den Autoren nach wie vor Dank und Anerkennung.
Im Dezember 2013