Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht
von
Dr. Elke Gurlit Univ.-Professorin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dr. Josef Ruthig Univ.-Professor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Dr. Stefan Storr Univ.-Professor an der Karl-Franzens-Universität Graz sowie apl. Professor an der Technischen Universität Dresden
2. neu bearbeitete Auflage
Impressum
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
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ISBN 978-3-8114-6904-4
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Vorwort
Fünf Jahre nach der ersten Auflage unseres erfolgreichen Klausurenkurses im Öffentlichen Wirtschaftsrecht ist es Zeit geworden für eine Neuauflage. Wir haben einige Fälle ausgetauscht, neue Fälle eingefügt und alle Fälle aus der ersten Auflagean die geltende Rechtslage adaptiert.
Dieser Klausurenkurs versteht sich als Ergänzung zu dem in der Reihe Schwerpunkte erschienenen Buch von Josef Ruthig und Stefan Storr zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht, das inzwischen in der 4. Aufl. (2015) erschienen ist. Alle Autoren lehren mit großer Begeisterung den vielfältigen Stoff des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die hier präsentierten 20 Fälle sind durchweg Originalklausuren, die im staatlichen Examen und den universitären Prüfungen gestellt wurden.
Das öffentliche Wirtschaftsrecht wird von einigen Studierenden aufgrund der Vielfalt des Stoffes gefürchtet: Zu den klassischen Materien des Gewerberechts und des kommunalen Wirtschaftsrechts ist in den letzten Jahren etwa das Vergaberecht, das Beihilfenrecht und das Recht der Regulierung der Netzwirtschaften getreten. Insbesondere für diese neueren Materien mangelt es an fallmäßigen Aufbereitungen, die erst anschaulich machen, wie das Recht als Problemlösungsinstrument funktioniert. Unser Klausurenkurs soll diese Lücke schließen und Mut machen, sich mit diesen in wissenschaftlicher wie praktischer Hinsicht höchst zukunftsträchtigen Materien zu beschäftigen. Denn regelmäßig ist nicht technisches Detailwissen entscheidend, sondern ein Verständnis für Regelungsstrukturen und gute Kenntnisse des Europa-, Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrechts.
Wir haben uns um ein Höchstmaß an Benutzerfreundlichkeit bemüht. Schon das Lehrbuch zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht verweist bei der Erörterung von Rechtsproblemen jeweils auf die hierzu einschlägigen Fälle des Klausurenkurses. Der Klausurenkurs beschränkt sich nicht auf Rückverweise auf das Lehrbuch. Zahlreiche Fälle enthalten darüber hinaus als „Hinweise“ gekennzeichnete fallbezogene Vertiefungen zu dem jeweils erörterten Rechtsproblem und als „Exkurse“ ausgewiesene Anmerkungen, die über den konkreten Fall hinausgehen und eine Problemeinordnung und einen Wissenstransfer ermöglichen sollen. Dass die Fälle in ihrer Präsentation gleichwohl nicht einheitlich sind, lässt sich bei drei Autoren und unterschiedlichen Prüfungskonstellationen, denen die Fälle ihre Entstehung verdanken, weder vermeiden noch ist dies wünschenswert: In aller Regel gibt es eben nicht die einzig richtige Lösung.
Wir schulden zahlreichen Personen Dank, die uns bei dem Buch unterstützt haben. In Mainz halfen die gemeinsame Sekretärin Petra Michaela Kirchmayer, die wissenschaftlichen Mitarbeiter Ali Günes und Erik Sollmann (Lehrstuhl Gurlit) sowie Fabian Dechent, Fabian Handrich, Peter Henningsen, Dr. Christian Klein, Samuel Meyer-Oldenburg sowie stud. iur. Sebastian Endres und Yasmin Treber (Lehrstuhl Ruthig). In Graz geht der Dank an die studentische Mitarbeiterin Emilia Moshammer.
Wir sind gespannt auf Rückmeldungen aus der Leserschaft. Über Lob, Anregungen und Kritik freuen sich Elke Gurlit ([email protected]), Josef Ruthig ([email protected]) und Stefan Storr ([email protected]).
Mainz und Graz, im August 2017
Elke Gurlit
Josef Ruthig
Stefan Storr
Inhaltsverzeichnis
Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (5 Stunden)– Storr Erlass einer EU-Verordnung zur Harmonisierung von Binnenmarktvorschriften (Art. 114 AEUV) – Subsidiaritätsprinzip – Flexibilitätsklausel Art. 352 AEUV – Prüfung europäischer Grundrechte – Prüfung der Warenverkehrsfreiheit – Prüfung der Dienstleistungsfreiheit
Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (5 Stunden)– Ruthig Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde – Vereinbarkeit eines gesetzlichen Rauchverbots mit Art. 12 Abs. 1 GG und den Grundfreiheiten – Gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) und Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV – Willkürrechtsprechung – Die Keck-Rechtsprechung iRd Niederlassungsfreiheit
Fall 3 Buy Pälzisch! – Probleme mit der IHK
Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (5 Stunden)– Ruthig Zulässigkeit und Begründetheit einer allgemeinen Leistungsklage – Vereinbarkeit einer Zwangsmitgliedschaft in einer